Rechtsanwalt Eberhard F. Schrey - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Tel.: 0721 / 98 20 10 | Fax: 0721 / 98 20 130 | Welfenstraße 10 76137 Karlsruhe


Sie können auf Grund Krankheit und Unfall in jungen Jahren oder Alters in die Lage kommen Ihre Angelegenheit nicht mehr selber regeln zu können.
Wir entwerfen Ihnen vorher eine individuelle Vorsorgevollmacht, die Personen Ihres Vertrauens dann in die Lage versetzt für Sie zu handeln.
Sie verhindern dadurch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht.



Wir übernehmen für Sie auch als Vorsorgebevollmächtigter die rechtliche Betreuung, insbesondere durch

- Überwachung Ihrer Pflege zuhause oder in Pflege- oder Altersheimen, ggf Auswahl einer guten Einrichtung.

- Verwaltung Ihres Vermögens


Damit ist der Einsatz Ihrer finanziellen Ressourcen zu Ihrem Wohl gesichert. Die Vorsorgebevollmächtigung von uns bedarf jedoch einer gesonderten vertraglichen Regelung.

 

Kanzlei Karlsruhe (Tel.: 0721 / 98 20 10)