Rechtsanwalt Eberhard F. Schrey

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Tel.: 0721 / 98 20 10 | Fax: 0721 / 98 20 130 | Welfenstraße 10, 76137 Karlsruhe

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Das Erbrecht, die Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolgeplanung haben gewichtige persönliche und wirtschaftliche Folgen. Ich verfüge über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung.

Mein Beratungskonzept berücksichtigt neben den zivilrechtlichen Gesichtspunkten und den im Erbfall besonders wichtigen steuerlichen Gesichtspunkten auch die zwischenmenschliche Seite dieses höchst emotionalen Bereiches Ihres Lebens. Mein Bestreben ist mit Ihnen Ihre Zukunft zu gestalten, für Sie zu verhandeln und wo es für Sie wirtschaftlich und menschlich lohnt auch zu kämpfen. Neben der erbrechtlichen Seite werden von mir als Fachanwalt für Familienrecht auch die familienrechtlich wichtigen Aspekte kompetent mit in die Beratung eingebracht.

 

Beratungs- und Tätigkeitsfelder

  • Testamentsgestaltung

  • Ehegattentestamente

  • Erbverträge

  • Schenkungs- und Übertragungsverträge

  • Erbscheinbeantragung

  • Beratung von Erbengemeinschaften

  • Erbauseinandersetzung

  • Erbauseinandersetzungsverträge

  • Pflichtteilsansprüche

  • Erbenhaftung und Nachlaßinsolvenz

  • Erbausschlagung

  • Unternehmensnachfolgeregelungen


Kanzlei Karlsruhe (Tel.: 0721 / 98 20 10)